LANGE Bier Dienstag, 3.3.: Freistädter JUNGHOPFENPILS vom Fass

LANGE Pub Wien Bier Dienstag: Freistädter Junghopfenpils vom Fass

am pils bier dienstag d. 3. märz ab 18 uhr wird
ein fass FREISTÄDTER JUNGHOPFENPILS 
– alc 4,8% vol – angeschlagen.

prost das langeteam

Freistädter Junghopfenpils

Strahlendes Strohgelb mit feinporigem Schaum. Frischer Duft nach Heublumen. Im Antrunk begleitet von grasigen Noten mit zarten Fruchtklängen. Die traditionellen Mühlviertler Hopfensorten Magnum, Aurora und Golding bereiten diesem Pils ein großartiges Finale.

Frisches Bier mit langer Tradition

Braurecht seit 1363

Das Bier und dessen Erzeugung hatten in Freistadt schon in grauer Vorzeit einen hohen Stellenwert. Wie in einer alten Freistädter Urkunde nachzulesen ist, verlieh bereits im Jahre 1363 Herzog Rudolf IV den Bürgern von Freistadt das Privileg, in ihren eigenen Häusern Bier zu brauen und es dort auch auszuschenken. Ein „Bürger“ war nach damaligen Wertschätzungen nur jemand, der „häuslich sitzt“, also ein Haus innerhalb der Stadtmauern von Freistadt besaß.

Braucommune 1770

Am 31. Dezember 1770 wurde schließlich zwischen der Gemeinde und der Bürgerschaft von Freistadt der Kaufvertrag für ein Grundstück außerhalb der Stadt, die so genannten „Stadtschreibergärten“, unterzeichnet. Dadurch wurde der Grundstein für den Bau eines neuen Brauhauses gelegt, welches in den Jahren zwischen 1770 und 1780 errichtet wurde. Zur Wahrung ihrer Interessen schlossen sich die brauberechtigten Bürger der 149 Häuser der Freistädter Innenstadt zur Gesellschaft „Braucommune in Freistadt“ zusammen.

Die Einlagen jener Brauinteressenten bestanden aus Eimern (Eimer = altes Biermaß, ca. 56 Liter), wobei das Gesamtvermögen (6.390 Eimer) auf die 149 Brauinteressenten ungleichmäßig verteilt wurde. So sind auf jedem dieser Häuser mindestens 15 Eimer grundbücherlich sichergestellt, maximal dürfen jedoch weitere Anteile bis zu einem Ausmaß von 140 Eimern pro Haus dazugekauft werden.

Einzige Braucommune Europas

Die damals von den „Freistädter Braucommunisten“ erworbenen Rechte und Pflichten blieben bis heute unangetastet und haben auch jetzt noch ihre Gültigkeit. Die „Commune“ als Rechtsform einer Firma ist derzeit im Handelsregister/Firmenbuch als solche eingetragen und gilt mittlerweile als letzte ihrer Art in Europa.

Quelle: www.freistaedter-bier.at

Angebot gültig, solange der Vorrat hält.